Parteien dieses Vertrages sind der jeweilige Auftraggeber und als Auftragnehmer die EU-Projekte Jaroslaw Sielicki e.K., M 4/ 11, 68161 Mannheim. Geschäftsgegenstand der EU-Projekte ist die Vermittlung von Führerscheinbewerbern an Fahrschulen im europäischen Ausland.
Ein Vertragsverhältnis kommt zustande durch das Versenden des Online-Anmeldeformulars auf der Internetpräsenz der EU-Projekte url: www.eu-führerschein.eu/anmeldung oder durch das Versenden des dem Auftraggeber überlassenen schriftlichen Anmeldeformulars und der anschließenden Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer. In beiden Fällen nimmt der Auftraggeber das Angebot des Auftragnehmers an. Einer gesonderten Erklärung bzw. Bestätigung des Auftragnehmers bedarf es nicht.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich die folgenden Leistungen an den Auftraggeber zu erbringen:
Vermittlung einer Fahrschule im europäischen Ausland an den Auftraggeber, bei der er eine Fahrerlaubnis erwerben kann. Vermittlung der An- und Abreisemodalitäten, sowie der Unterkunft vor Ort. Die Voraussetzungen zum Erwerb der Fahrerlaubnis kann alleine der Auftraggeber erfüllen. Die Tätigkeit des Auftragnehmers ist eine reine Vermittlungstätigkeit. Der Auftraggeber geht im europäischen Ausland mit den jeweiligen Dienstleistern, wie der Fahrschule, Hotels, Pensionen eigenständige vertragliche Beziehungen ein. Die sich aus diesen vertraglichen Beziehungen ergebenden Rechte und Pflichten betreffen daher auch lediglich nur diese Vertragsparteien, etwaige Gewährleistungsrechte können entsprechend auch nur gegenüber den jeweiligen Dienstleistern geltend gemacht werden.
Für die Vermittlungstätigkeit hat der Auftraggeber an den Auftragnehmer eine pauschale Dienstleistungsgebühr zu entrichten. Diese Dienstleistungsgebühr ist Bestandteil des Gesamtpreises, der auf der Homepage der EU-Projekte unter der Rubrik „Preise“ aufgeführt ist.
Die weiteren Ausbildungskosten werden direkt bei der Fahrschule vor der Prüfung bezahlt. Die Ausbildungskosten der Fahrschule sind abhängig von Art der Ausbildung, diese können dem Fahrschulen vertrag entnommen werden. Der Auftragnehmer wird seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen erbringen.
Die Auswahl der Fahrschule erfolgt durch den Auftragnehmer nach den Regeln eines sorgfältigen Kaufmannes. Es kann keine Gewähr bezüglich der Erlangung eines gültigen EU-Führerscheins in einem anderen Mitgliedsstaat der EU übernommen werden ebenso wenig kann eine Gewähr über den Umfang der Anerkennung der ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland übernommen werden. Offensichtliche Leistungsmängel im Rahmen des Vermittlungsvertrages können nur anerkannt werden, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach erbrachter Leistung schriftlich beim Auftragnehmer angezeigt worden sind. . Für weitergehende Schäden haftet der Auftragnehmer — mit Ausnahme bei Verletzung von Leben, des Körpers oder der Gesundheit — nur aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eine Haftung des Auftragnehmers bei Nichtbestehen der Führerschein-Prüfung besteht nicht. Es wird jedoch von der Fahrschule die Möglichkeit einer Nachprüfung gegen Entgelt; dieses zusätzliche Entgelt hat der Auftraggeber direkt bei der jeweiligen Fahrschule zu entrichten. Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass vor den Fahrstunden und der Prüfung kein Alkohol und keine Betäubungsmittel eingenommen werden dürfen. Der Auftraggeber ist zur vollen Ersatzleistung bei Zuwiderhandlung verpflichtet. Dies gilt auch bei Verweigerung einer angebotenen Kontrolle durch ein Messgerät.
Zustellung des Führerscheins erfolgt per Einschreiben.
Die Pauschale Dienstleistungsgebühr (vgl. § 3.3) ist zur Zahlung fällig binnen 1 Woche nach der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber. Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder Bareinzahlung bei jeder Bank, Sparkasse oder bei jedem Postamt. Entscheidend ist der Zahlungseingang beim Auftragnehmer. Wahlweise hat der Auftraggeber die Möglichkeit, die Dienstleistungsgebühr in bar zu entrichten.
Sollte der Auftraggeber den bestätigten Anreisetermin nicht einhalten können, so hat er den Auftragnehmer hiervon schriftlich spätestens vier Tage von Ablauf des vereinbarten Termins zu informieren. In diesem Fall wird ein Ersatztermin angeboten der bis zu vier Wochen später sein kann. In allen übrigen Fällen verpflichtet sich der Auftraggeber, eine Auslagegebühr in Höhe von pauschal 500,- € zusätzlich zur Dienstleistungsgebühr zu leisten. Dem Auftraggeber verbleibt das Recht des Nachweises, dass dem Auftragnehmer tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist. Sollte keine Zahlung erfolgen, wird ein Inkassoberechtigter Rechtsanwalt zur Eintreibung der Ausstehenden Gebühr beauftragt, die Kosten trägt der Auftraggeber.
Im Wege ordnungsgemäßer Leistungsdurchführung werden gemäß § 33 BDSG personenbezogene Daten gespeichert, die nicht an Dritte weitergeleitet werden. Der elektronischen Speicherung wird zugestimmt.
Sollte innerhalb der Geschäftsbedingungen ein Teil nicht rechtswirksam sein, so ist er durch eine rechtswirksame Alternative zu ersetzen. Die übrigen Teile der AGB bleiben hierdurch unberührt.
Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Für Streitigkeiten, die sich aus dem Dienstleistungsvertrag ergeben, vereinbaren die Parteien Mannheim als Gerichtsstand, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Gleiches gilt für Klagen gegen den Auftraggeber, wenn dieser nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist.
Der Auftraggeber kann seine Vertragserklärung gem. § 312 d BGB innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E‑Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs unter Angabe der Auftragsnummer. Der Widerruf ist zu richten an: Jaroslaw Sielicki e.K.- M4,11–68161 Mannheim
Verlangt der Auftraggeber, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat dieser dem Auftragnehmer einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser entspricht regelmäßig der ersten von drei Raten, die der Auftraggeber für den Gesamtumfang der Dienstleistung zu entrichten hat. Die Höhe sämtlicher Raten und Gesamtsummen kann in unserer Preisliste öffentlich auf unserer Homepage (www.eu-führerschein.eu) eingesehen werden.
Mit der Unterschrift auf dem Antrag verlangt der Auftraggeber ausdrücklich, dass der Auftragnehmer die Dienstleistung sofort beginnen soll und insbesondere nicht den Ablauf der Widerrufsfrist abwarten soll. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass hierdurch die erste Rate auch bei einem späteren Widerruf fällig wird.
Firma EU-Projekte
Jaroslaw Sielicki e.K.
M 4, 11
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