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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  • 1 Vertragspartner

Parteien dieses Ver­trages sind der jew­eilige Auf­tragge­ber und als Auf­trag­nehmer die EU-Pro­­jek­te Jaroslaw Sielic­ki e.K., M 4/ 11, 68161 Mannheim. Geschäfts­ge­gen­stand der EU-Pro­­jek­te ist die Ver­mit­tlung von Führerschein­be­wer­bern an Fahrschulen im europäis­chen Aus­land.

 

  • 2 Vertragsabschluss

Ein Ver­tragsver­hält­nis kommt zus­tande durch das Versenden des Online-Anmelde­­for­­mu­la­rs auf der Inter­net­präsenz der EU-Pro­­jek­te url: www.eu-führerschein.eu/anmeldung oder durch das Versenden des dem Auf­tragge­ber über­lasse­nen schriftlichen Anmelde­for­mu­la­rs und der anschließen­den Auf­trags­bestä­ti­gung durch den Auf­trag­nehmer. In bei­den Fällen nimmt der Auf­tragge­ber das Ange­bot des Auf­trag­nehmers an. Ein­er geson­derten Erk­lärung bzw. Bestä­ti­gung des Auf­trag­nehmers bedarf es nicht.

 

  • 3 Leistungsumfang, Haftung, Preise

Der Auf­trag­nehmer verpflichtet sich die fol­gen­den Leis­tun­gen an den Auf­tragge­ber zu erbrin­gen:

Ver­mit­tlung ein­er Fahrschule im europäis­chen Aus­land an den Auf­tragge­ber, bei der er eine Fahrerlaub­nis erwer­ben kann. Ver­mit­tlung der An- und Abreise­modal­itäten, sowie der Unterkun­ft vor Ort. Die Voraus­set­zun­gen zum Erwerb der Fahrerlaub­nis kann alleine der Auf­tragge­ber erfüllen. Die Tätigkeit des Auf­trag­nehmers ist eine reine Ver­mit­tlungstätigkeit. Der Auf­tragge­ber geht im europäis­chen Aus­land mit den jew­eili­gen Dien­stleis­tern, wie der Fahrschule, Hotels, Pen­sio­nen eigen­ständi­ge ver­tragliche Beziehun­gen ein. Die sich aus diesen ver­traglichen Beziehun­gen ergeben­den Rechte und Pflicht­en betr­e­f­fen daher auch lediglich nur diese Ver­tragsparteien, etwaige Gewährleis­tungsrechte kön­nen entsprechend auch nur gegenüber den jew­eili­gen Dien­stleis­tern gel­tend gemacht wer­den.

Für die Ver­mit­tlungstätigkeit hat der Auf­tragge­ber an den Auf­trag­nehmer eine pauschale Dien­stleis­tungs­ge­bühr zu entricht­en. Diese Dien­stleis­tungs­ge­bühr ist Bestandteil des Gesamt­preis­es, der auf der Home­page der EU-Pro­­jek­te unter der Rubrik „Preise“ aufge­führt ist.

Die weit­eren Aus­bil­dungskosten wer­den direkt bei der Fahrschule vor der Prü­fung bezahlt. Die Aus­bil­dungskosten der Fahrschule sind abhängig von Art der Aus­bil­dung, diese kön­nen dem Fahrschulen ver­trag ent­nom­men wer­den. Der Auf­trag­nehmer wird seine Leis­tun­gen nach bestem Wis­sen und Gewis­sen erbrin­gen.

Die Auswahl der Fahrschule erfol­gt durch den Auf­trag­nehmer nach den Regeln eines sorgfälti­gen Kauf­mannes. Es kann keine Gewähr bezüglich der Erlan­gung eines gülti­gen EU-Führerscheins in einem anderen Mit­gliedsstaat der EU über­nom­men wer­den eben­so wenig kann eine Gewähr über den Umfang der Anerken­nung der aus­ländis­chen Fahrerlaub­nis in Deutsch­land über­nom­men wer­den. Offen­sichtliche Leis­tungsmän­gel im Rah­men des Ver­mit­tlungsver­trages kön­nen nur anerkan­nt wer­den, wenn sie inner­halb von 14 Tagen nach erbrachter Leis­tung schriftlich beim Auf­trag­nehmer angezeigt wor­den sind. . Für weit­erge­hende Schä­den haftet der Auf­trag­nehmer — mit Aus­nahme bei Ver­let­zung von Leben, des Kör­pers oder der Gesund­heit — nur aus grober Fahrläs­sigkeit oder Vor­satz. Eine Haf­tung des Auf­trag­nehmers bei Nichtbeste­hen der Führerschein-Prü­­fung beste­ht nicht. Es wird jedoch von der Fahrschule die Möglichkeit ein­er Nach­prü­fung gegen Ent­gelt; dieses zusät­zliche Ent­gelt hat der Auf­tragge­ber direkt bei der jew­eili­gen Fahrschule zu entricht­en. Der Auf­trag­nehmer weist aus­drück­lich darauf hin, dass vor den Fahrstun­den und der Prü­fung kein Alko­hol und keine Betäubungsmit­tel ein­genom­men wer­den dür­fen. Der Auf­tragge­ber ist zur vollen Ersat­zleis­tung bei Zuwider­hand­lung verpflichtet. Dies gilt auch bei Ver­weigerung ein­er ange­bote­nen Kon­trolle durch ein Mess­gerät.

Zustel­lung des Führerscheins erfol­gt per Ein­schreiben.

 

  • 4 Fälligkeiten

Die Pauschale Dien­stleis­tungs­ge­bühr (vgl. § 3.3) ist zur Zahlung fäl­lig bin­nen 1 Woche nach der Annahme des Ange­bots durch den Auf­tragge­ber. Die Zahlung erfol­gt per Über­weisung oder Barein­zahlung bei jed­er Bank, Sparkasse oder bei jedem Post­amt. Entschei­dend ist der Zahlung­sein­gang beim Auf­trag­nehmer. Wahlweise hat der Auf­tragge­ber die Möglichkeit, die Dien­stleis­tungs­ge­bühr in bar zu entricht­en.

 

  • 5 Rücktritt/Verspätung

Sollte der Auf­tragge­ber den bestätigten Anreiseter­min nicht ein­hal­ten kön­nen, so hat er den Auf­trag­nehmer hier­von schriftlich spätestens vier Tage von Ablauf des vere­in­barten Ter­mins zu informieren. In diesem Fall wird ein Ersatzter­min ange­boten der bis zu vier Wochen später sein kann. In allen übri­gen Fällen verpflichtet sich der Auf­tragge­ber, eine Aus­lagege­bühr in Höhe von pauschal 500,- € zusät­zlich zur Dien­stleis­tungs­ge­bühr zu leis­ten. Dem Auf­tragge­ber verbleibt das Recht des Nach­weis­es, dass dem Auf­trag­nehmer tat­säch­lich ein gerin­ger­er Schaden ent­standen ist. Sollte keine Zahlung erfol­gen, wird ein Inkas­soberechtigter Recht­san­walt zur Ein­trei­bung der Ausste­hen­den Gebühr beauf­tragt, die Kosten trägt der Auf­tragge­ber.

 

  • 6 Datenschutz

Im Wege ord­nungs­gemäßer Leis­tungs­durch­führung wer­den gemäß § 33 BDSG per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en gespe­ichert, die nicht an Dritte weit­ergeleit­et wer­den. Der elek­tro­n­is­chen Spe­icherung wird zuges­timmt.

 

  • 7 Salvatorische Klausel

Sollte inner­halb der Geschäfts­be­din­gun­gen ein Teil nicht rechtswirk­sam sein, so ist er durch eine rechtswirk­same Alter­na­tive zu erset­zen. Die übri­gen Teile der AGB bleiben hier­durch unberührt.

 

  • 8 Sonstige Bestimmungen

Änderun­gen des Ver­trages bedür­fen der Schrift­form. Es gilt auss­chließlich deutsches Recht. Für Stre­it­igkeit­en, die sich aus dem Dien­stleis­tungsver­trag ergeben, vere­in­baren die Parteien Mannheim als Gerichts­stand, sofern der Auf­tragge­ber Kauf­mann ist oder keinen all­ge­meinen Gerichts­stand in Deutsch­land hat. Gle­ich­es gilt für Kla­gen gegen den Auf­tragge­ber, wenn dieser nach Ver­tragss­chluss seinen Wohn­sitz oder seinen gewöhn­lichen Aufen­thalt­sort in das Aus­land ver­legt oder sein Wohn­sitz oder sein gewöhn­lich­er Aufen­thalt­sort im Zeit­punkt ein­er Klageer­he­bung nicht bekan­nt ist.

 

  • 9 Widerrufsbelehrung

Der Auf­tragge­ber kann seine Ver­tragserk­lärung gem. § 312 d BGB inner­halb von zwei Wochen ohne Angabe von Grün­den in Textform (z. B. Brief, Fax, E‑Mail) wider­rufen. Die Frist begin­nt früh­estens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Wider­rufs­frist genügt die rechtzeit­ige Absendung des Wider­rufs unter Angabe der Auf­tragsnum­mer. Der Wider­ruf ist zu richt­en an:  Jaroslaw Sielic­ki e.K.- M4,11–68161 Mannheim

Ver­langt der Auf­tragge­ber, dass die Dien­stleis­tun­gen während der Wider­rufs­frist begin­nen sollen, so hat dieser dem Auf­trag­nehmer einen angemesse­nen Betrag zu zahlen. Dieser entspricht regelmäßig der ersten von drei Rat­en, die der Auf­tragge­ber für den Gesam­tum­fang der Dien­stleis­tung zu entricht­en hat. Die Höhe sämtlich­er Rat­en und Gesamt­sum­men kann in unser­er Preis­liste öffentlich auf unser­er Home­page (www.eu-führerschein.eu) einge­se­hen wer­den.

Mit der Unter­schrift auf dem Antrag ver­langt der Auf­tragge­ber aus­drück­lich, dass der Auf­trag­nehmer die Dien­stleis­tung sofort begin­nen soll und ins­beson­dere nicht den Ablauf der Wider­rufs­frist abwarten soll. Dem Auf­tragge­ber ist bewusst, dass hier­durch die erste Rate auch bei einem späteren Wider­ruf fäl­lig wird.

 

Fir­ma EU-Pro­­jek­te

Jaroslaw Sielic­ki e.K.

M 4, 11

68161 Mannheim

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