Als Deutscher ist man sich vieler Rechte nicht wirklich bewußt, gerade was die EU betrifft – Interessierte sollten sich mit der Verfassung der EU – den Grundrechten und Begriffen wie Niederlassungsfreiheit und Freizügigkeit etwas näher beschäftigen, was in diesem Rahmen hier zu weit führen würde.
Erwähnen möchte ich, dass es Haupt und Nebenwohnsitze immer nur innerhalb eines Landes gibt und man davon spricht, wenn ein Mensch länger als ein halbes Jahr (185 +1 Tag) in einem Land seinen Lebensmittelpunkt hat, lebt er in diesem Land.
Durch die freie Berufsortwahl wird die Angelegenheit nicht drastischer, auch nicht, wenn jemand seinen Immobilienbesitz in Italien, seine Pferderanch in Ungarn, sein Ferienhaus in Schweden und seine Hazienda in Spanien hat. Er wird sich sicherlich in jedem dieser Länder auf Grund privater Interessen anmelden, und wenn er es für richtig hält, abmelden…
Sie erhalten außerhalb Deutschlands als deutscher EU-Bürger ihren FS (u.a.) nach Ablauf dieser 185 Tage Regelung im Kalenderjahr, und für alle, die immer noch fragen, wann das anfängt – nicht am 01.01., sondern am Tag der anmeldung in Polen, bzw der 1. Anreise.
Kein Geschäftsjahr einer Firma beginnt am 01.01, da keine Firma zu neujahr gegründet wurde und keine FEB (Fahrerlaubnisbehörde) macht von Januar bis Juli Urlaub, weil sie ja in der Zeit keine FSe ausstellen können.
Also Anreise (zum Beispiel) am 10.10. 2016 – FS-Ausstellung nach dem 11.04.2017, 186 in Ihrem Kalenderjahr der Anmeldung, das 2 gregorianische Kalenderjahre trifft.