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Als Deutsch­er ist man sich viel­er Rechte nicht wirk­lich bewußt, ger­ade was die EU bet­rifft – Inter­essierte soll­ten sich mit der Ver­fas­sung der EU – den Grun­drecht­en und Begrif­f­en wie Nieder­las­sungs­frei­heit und Freizügigkeit etwas näher beschäfti­gen, was in diesem Rah­men hier zu weit führen würde.

Erwäh­nen möchte ich, dass es Haupt und Neben­wohn­sitze immer nur inner­halb eines Lan­des gibt und man davon spricht, wenn ein Men­sch länger als ein halbes Jahr (185 +1 Tag) in einem Land seinen Lebens­mit­telpunkt hat, lebt er in diesem Land.

Durch die freie Beruf­sort­wahl wird die Angele­gen­heit nicht drastis­ch­er, auch nicht, wenn jemand seinen Immo­bilienbe­sitz in Ital­ien, seine Pfer­der­anch in Ungarn, sein Ferien­haus in Schwe­den und seine Hazien­da in Spanien hat. Er wird sich sicher­lich in jedem dieser Län­der auf Grund pri­vater Inter­essen anmelden, und wenn er es für richtig hält, abmelden…

Sie erhal­ten außer­halb Deutsch­lands als deutsch­er EU-Bürg­er ihren FS (u.a.) nach Ablauf dieser 185 Tage Regelung im Kalen­der­jahr, und für alle, die immer noch fra­gen, wann das anfängt – nicht am 01.01., son­dern am Tag der  anmel­dung in Polen, bzw der 1. Anreise.

Kein Geschäft­s­jahr ein­er Fir­ma begin­nt am 01.01, da keine Fir­ma zu neu­jahr gegrün­det wurde und keine FEB (Fahrerlaub­nis­be­hörde) macht von Jan­u­ar bis Juli Urlaub, weil sie ja in der Zeit keine FSe ausstellen kön­nen.

Also Anreise (zum Beispiel) am 10.10. 2016 – FS-Ausstel­lung nach dem 11.04.2017, 186 in Ihrem Kalen­der­jahr der Anmel­dung, das 2 gre­go­ri­an­is­che Kalen­der­jahre trifft.

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