Alle ausgegebenen EU-Führerscheine sind bereits bei Ausgabe im Ausstellerland registriert. Eine erneute zusätzliche Registrierung in anderen EU-Ländern ist weder zwingend noch erforderlich.
Das streckenweise bis heute anhaltende Wissensdefizit von wenigen deutschen und bayrischen Behörden wurde und wird im Gegebenheitsfall von unseren Anwälten erfolgreichmit Hilfe der nationalen Gerichte (und ggf. dem EUGH) abgebaut.
Da es allerdings immer wieder im Einzelfall zu Fragen oder Quärelen kommen kann, wir aber auch nach Erhalt des EU-FS immer für Sie da sind, zögern Sie nicht, unsere Hilfe in dem Fall auch in Anspruch zu nehmen.